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Das Projekt
Hintergrund
Das ESF/XENOS- Programm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt bietet
die Möglichkeit, Flüchtlinge intensiv bei ihrer Suche nach einem
Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu unterstützen.
Durch die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November
2006 und die 2007 verabschiedete gesetzliche Altfallregelung gibt es
für einen größeren Kreis langjährig geduldeter Flüchtlinge die
Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erlangen. Damit hat
dieser Personenkreis die Chance auf einen langfristigen und dauerhaften
Aufenthalt. Dieser ist jedoch an die wirtschaftliche Integration durch
die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes geknüpft, für die ein
Nachweis erbracht werden muss. Darüber hinaus können Asylsuchende oder
geduldete Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis, die nicht der
Altfallregelung unterstehen, ihre Chance auf den Erhalt eines sicheren
Aufenthaltsstatus verbessern, in dem sie eigenes Einkommen erzielen
oder eine berufliche Ausbildung anstreben.
Die zweite Programmphase (ESF II)
Für die zweite Phase der Umsetzung des Programms (November 2010 bis
Dezember 2013), wurde ein neuer Trägerzusammenschluss „Projektverbund
Bleiberecht Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald – Integration in Arbeit
und Ausbildung“ gegründet. Zusätzlich zu den bisher vier Trägern der
ersten Phase (2008 bis 2010) nämlich: Stadt Freiburg, Caritasverband
Freiburg-Stadt e.V., Fördergesellschaft der Handwerkskammer mbH
und Volkshochschule Freiburg e.V., gehören nun der
Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald e.V. und das Deutsche Rotes
Kreuz Kreisverband Freiburg e.V. den neuen Trägerverbund an. Somit
erstreckt sich das Projektgebiet auf den Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald.
Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre, und die Umsetzung
erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Jobcenter Freiburg
Stadt und der Jugendagentur Freiburg.
Projektziele
Es sollen für Flüchtlinge individuelle Zugänge zu einer
existenzsichernden Erwerbstätigkeit durch Vermittlung in Arbeit und
Ausbildung geschaffen werden. Vorrang hat hierbei, dass die Vorgaben
der Bleiberechtsregelung zur materiellen Existenzsicherung erfüllt
werden. Zu diesem Zweck wird vorrangig versucht, freie Stellen
ausfindig zu machen, direkte Absprachen mit Arbeitgebern zu treffen und
bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern und auf Dauer zu
stabilisieren. Ein weiteres Ziel ist, die Flüchtlinge durch individuell
zugeschnittene Angebote und Maßnahmen zu stärken und arbeitsmarkt- und
beschäftigungsbezogen zu qualifizieren. Seit 2011 ist der DRK-Kreisverband
Freiburg e.V. mit einem Teilprojekt in den Bereichen Gesundheitsprävention
und Entwicklung und Anwendung von Genderstrategien beteiligt.
Finanzierung
Das Projekt wird im Rahmen des XENOS-Sonderprogramms des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge
mit Zugang zum Arbeitsmarkt, gefördert. Die Finanzierung erfolgt durch
Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit 50%, des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit 40% und aus
Eigenmitteln der Projektträger mit 10%.
Das Projekt wird im
Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen
Sozialfonds gefördert.
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